20. Juli 2022 Thema: Sicherheit und Gesundheit Von Michael Cramm
Wir leben in einer Region, in der Katastrophenschutz groß geschrieben werden muss. Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal zeigt, wie lebenswichtig hierbei eine gut aufeinander abgestimmte Organisation ist. Als Landrat bin ich oberster Katastrophenschützer und für die Sicherheit unserer Bevölkerung verantwortlich. Ihrer Sicherheit gilt meine höchste Aufmerksamkeit, hier sehe ich meine wichtigste Aufgabe. Ohne das Engagement unserer ehrenamtlichen Helfer:innen wäre diese Aufgabe nicht denkbar, deswegen möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Menschen bedanken, die ihre Kraft in die Sicherheit unserer Bürger:innen einbringen.
Der Katastrophenschutz ist Teil der Gefahrenabwehr. Bei Naturkatastrophen, wie Hochwasser, und besonders schweren Unglücksfällen, wie zum Beispiel Zugunglücke, findet sie Anwendung. Zu den Kräften des Katastrophenschutzes zählen Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörden. Auch freiwillige, ehrenamtliche Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, THW, die Johanniter-Unfall-Hilfe und viele mehr zählen dazu.
Schnelle und qualifizierte Rettung im Notfall, die medizinische Notfallversorgung vor Ort und den Transport in die nächste Klinik – das leisten die verschiedenen Rettungsdienste.
Doch zum Rettungsdienst gehört mehr. Der Krankentransport, in besonderen Fällen auch als Intensivtransport, die Verlegung zu einer anderen Klinik, der sogenannte Interhospitaltransfer, die Luftrettung und der Rückholdienst gehören auch dazu.
Effektive Koordination von allen Kräften des Katastrophenschutzes ist oberste Priorität.
Wir haben zweimal im Jahr Zeiten, in denen uns Katastrophenlagen drohen, im Frühjahr und im Herbst. Dann ist Saison für Sturmflut, Hochwasser und orkanartige Stürme. Mittlerweile kommen ganzjährig Extremwetterlagen wie Starkregenfälle und Wirbelstürme hinzu. Dafür müssen unsere amtlichen und ehrenamtlichen Kräfte sowohl materiell als auch organisatorisch in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Notfallrettung: Die Hilfsfrist soll in 95 % der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen. Die Frist bis zum Erreichen des Einsatzortes startet mit dem Einsatzbeginn, dies gilt zu jeder Jahreszeit, bei jedem Wetter zu jedem Ort im Landkreis. Wenn dies in städtischen Bereichen der Fall ist, so mit Sicherheit nicht in ländlichen Regionen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieses Ziel bei uns im Landkreis nicht erreicht wird. In der Elbmarsch und im Bereich Jesteburg haben die Gemeinden, mit Hilfe der freiwilligen Feuerwehren, sogenannte HVO-Gruppen (HVO=Helfer vor Ort) eingerichtet. Diese Einsatzgruppen werden immer dann alarmiert, wenn ein Notarzteinsatz angesagt ist. Mittlerweile sind solche Anlässe die Hauptursache für Feuerwehreinsätze.
Als Landrat trage ich die Verantwortung für die Sicherheit unserer Bürger:innen. Ein Unglück wie im Ahrtal darf sich nicht wiederholen und Rettungszeiten müssen eingehalten werden. In Zusammenarbeit mit den Katastrophenschutzkräften und den Rettungsdiensten werde ich Konzepte erarbeiten, die den Sicherheitsansprüchen unserer Bürger:innen gerecht werden. Dazu gehören die Prüfung von Neueinrichtung von Rettungsstationen, bedarfsgerechte Ausstattung der Katastrophenhelfer, genauso wie turnusmäßige Übungen aller Kräfte.